Rechtsanspruch für KITA-Platz nur auf dem Papier?

Es gibt Urteile, die verstehen nur Juristen. Da hat der Bundesgesetzgeber mit dem im Dezember 2008 in Kraft getretenen „Kinderförderungsgesetz“ ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen KITA-Platz für alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr eingeführt. Ziel des Gesetzgebers war es, insbesondere auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Eltern kleiner Kinder sollen keine beruflichen Nachteile haben, Müttern durch geeignete Betreuungsangebote der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert werden. Ob es sinnvoll ist, Kinder ab dem 1. Lebensjahr in einer KITA zu betreuen, ist dabei eine ganz andere Fragestellung.

Aber zurück zum Gesetz und dem Urteil des OLG Dresden (AZ: 1 U 319/15): da hatten Mütter auf Schadenersatz gegen die Stadt Leipzig geklagt, weil sie für ihre Kinder keinen KITA-Platz bekommen und sie dadurch nicht – wie geplant – ihre Arbeit wieder aufnehmen konnten. Die Mütter mussten ihre Kinder weiter betreuen.  Das Landgericht Leipzig hatte den betroffenen Müttern in erster Instanz Recht gegeben, das OLG Dresden hob das Urteil jetzt auf. Anspruchsberechtigt, so die Dresdener Richter, seien nicht die Eltern, sondern die Kinder selbst – und ihnen sei kein materieller Schaden entstanden. Ziel sei die frühkindliche Förderung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei eine Folge davon.

Der Nicht-Jurist wundert sich: da heißt es im Gesetz im Abschnitt „Anspruch“, dass Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben in einer KITA zu fördern seien, wenn „die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind“ (KiföG §24 (3) 2a). Natürlich geht es hier um das Wohl der Kinder – aber es geht explizit auch darum, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Es geht um die spannende Frage, welche (finanziellen) Konsequenzen es für Kommunen haben kann, wenn sie die erforderliche Anzahl an KITA-Plätzen für die Altersgruppe der unter Dreijährigen aus welchen Gründen auch immer nicht bereitstellen. Und es geht um Vertrauen: wenn Paare sich für Kinder entscheiden im Vertrauen darauf, dass sie einen Rechtsanspruch auf einen KITA-Platz ab dem vollendeten 1. Lebensjahr haben und sie ihre Berufstätigkeit zu diesem Zeitpunkt wieder aufnehmen oder fortführen können. Aus Sicht der betroffenen Eltern entsteht ein finanzieller Schaden, wenn sie nach dem ersten Lebensjahr ihres Kindes wieder arbeiten möchten, auf den Rechtsanspruch vertraut haben, aber keinen Platz in ihrer Kommune finden, weil es nicht ausreichend Plätze gibt.

In dem Urteil steckt politischer Sprengstoff für SPD-Familienministerin Schleswig, die wie ein Mantra die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fordert und gleichzeitig auf die aus ihrer Sicht erfolgreichen Bemühungen und Förderungen des Bundesgesetzgebers verweist. Und Kommunen im Einzugsbereich des OLG Dresden können das Urteil vorerst als Entwarnung auffassen, wenn sie den KITA-Ausbau – auch welchen Gründen auch immer – bisher zurückhaltend betrieben haben und nicht jeden Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen KITA-Platz zur Verfügung stellen können. Spannend wird wie der Bundesgerichtshof (BGH) über die Fragestellung urteilt, wenn die unterlegenen Klägerinnen Revision einlegen sollten. Aber bis dahin ist das Urteil des OLG Dresden in der Welt, irritiert viele betroffene Eltern und hinterlässt offene Fragen. Und bis zu einem Urteil des BGH in dieser Sache würde auch noch viel Wasser die Elbe hinunter fließen. Vielleicht hat die demographische Entwicklung den KITA-Ausbau dann ohnehin in Frage gestellt.

Author

Ludger Dabrock

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