Bürokratieabbau für Ärzte gefordert

Vier Milliarden Euro soll nach Erhebung des Nationalen Normenkontrollrates der Bürokratieaufwand in deutschen Arzt- und Zahnarztpraxen betragen. 150.000 Arzt- und Zahnarztpraxen gib es in Deutschland. Durchschnittlich stellen diese pro Jahr und Praxis 600 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, 2.800 Überweisungen und 300 Heilmittelverordnungen aus. Insbesondere für Zahnärzte erweist sich das Aufstellen von Behandlungsplänen, z.B. für prothetische Behandlungen, als Zeitfalle. Umfangreiche Dokumentationsaufgaben und Berichtspflichten nehmen Ärzte und Angestellte in Anspruch. Ergebnis der Studie: durchschnittlich 96 Tage im Jahr und Praxis ist eine Person mit bürokratischen Aufgaben beschäftigt. Wertvolle Ressourcen, die Patienten und Ärzten fehlen.

Dabei lassen sich manche Vorgaben einfach ändern. Heute erstellen Zahnärzte Behandlungspläne, begründen diese und senden diese in der Regel in Papierform an Kostenträger und Patienten. Ein einheitliches Formular, elektronisch erfasst und übermittelt, würde beiden Parteien, den Ärzten und Kostenträgern, bei der Bearbeitung viel Zeit und damit Geld sparen. Überhaupt, so der Normenkontrollrat, könne der sinnvolle Einsatz von IT zu schlanken, einfacheren, schnelleren und damit günstigeren Prozessen führen. Anderes Beispiel: bisher müssen Ärzte zwei unterschiedliche Formulare zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nutzen. Während der Zeit der Entgeldfortzahlung gilt Muster 1, danach Muster 17. Muster 17 enthält keinen Durchschlag für den Arbeitgeber, da der Zeitraum der Entgeldortzahlung ja beendet ist. Viele Ärzte nutzen aber auf Forderung ihrer Patienten, die sich wiederum den Anfragen ihrer Arbeitgeber ausgesetzt sehen, neben dem Muster 17 zu diesem Zeitpunkt auch noch das Muster 1. Die KBV und GKV-SV haben nun den Vorschlag eines einheitlichen Musters erarbeitet, das IT-gestützt ausgefüllt werden kann und auch den entsprechenden Datenschutzbestimmungen Rechnung trägt.

Insgesamt 20 mit Ärztevertretern abgestimmte Vorschläge hat der Nationale Normenkontrollrat vorgelegt, deren Umsetzung zu erheblichen Vereinfachungen für die betroffenen Arztpraxen führen würden. Aber es sind nicht nur Gesetzgeber und Kostenträger, die für Ärzte mit immer neuen Dokumentations- und Antragspflichten den Verwaltungsaufwand erhöhen. Ein erheblicher Teil des Aufwandes entfällt auf Verwaltungsaufgaben, die von der ärztlichen Selbstverwaltung verursacht werden. Ein kluger Rat der Studienverfasser für die Gremien der Ärzte: vor Beschlussfassung soll zukünftig der durch die jeweiligen Entscheidungen verursachte Verwaltungsaufwand mit berücksichtigt werden.

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Ludger Dabrock

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