Krankenhäuser im Würgegriff der Reformen

Es kam wie es kommen musste: da bringt Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am 2. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in den Deutschen Bundestag ein. Kernpunkte: Qualität als Kriterium der Krankenhausplanung, Zu- und Abschläge für Leistungen nach Qualitätsgesichtspunkten, Ausscheiden von Minderleistern aus der Versorgung, Pflegestellen-Förderprogramm von 2016-2018 mit einem Volumen von 660 Mio€, Zuschläge für die Vorhaltung von Notfallstrukturen, Einfluß auf die Mengensteuerung insbesondere bei elektiven Eingriffen durch Einführung von Zweitmeinungen sowie Neubewertung von DRGs, Einführung eines Strukturfonds mit einem Volumen von 500 Mio€ für Investionsmaßnahmen. Dass das Bundesgesundheitsministerium die Reform als großen Wurf und Lösung zahlreicher Probleme ansieht versteht sich dabei von selbst.

Mit 40.000 Plakaten und einem Krankenhausaktionstag vor dem Brandenburger Tor am 23. September 2015 setzt sich nun die Deutsche Krankenhausgesellschaft gegen die Reformbemühungen des Ministers zur Wehr. Die „wirklichen Probleme“ sieht DKG-Präsident Thomas Reumann nicht berücksichtigt. Der Entwurf, so die DKG, sehe Belastungen und Kürzungen vor, anstatt die Finanzierung des Personals zu sichern. Die DKG fordert hier die Finanzierung der 1,2 Mill. Beschäftigten sowie die Finanzierung künftiger Personalkostenanstiege durch die Budgets. Den Strukturfonds sehen die Krankenhausvertreter als völlig unzureichend an, weil er die bestehenden Probleme bei der Infrastruktur der Häuser nicht löst. Unter Experten besteht weitestgehend Konsens, dass die deutschen Krankenhäuser pro Jahr 6 Milliarden€ für Investitionen benötigen, derzeit aber nur 2,7 Milliarden€  über die Investitionsförderung durch die Bundesländer erhalten. Zudem fördern die Bundesländer die Infrastruktur der Krankenhäuser völlig uneinheitlich – je nach individuellen Kriterien, politischer Anschauung und Kassenlage der Länder. Planungssicherheit für die Leistungserbringer: Fehlanzeige. Einheitliche Kriterien in Deutschland: Fehlanzeige. Insbesondere für kommunale und frei-gemeinnützige Anbieter entstehen hier erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber privaten Mitanbietern in der Finanzierung der notwendigen Infrastruktur.

Die Krankenhäuser befürchten, dass es beispielsweise durch Wegfall des Versorgungszuschlags ab 2017, Neuberechnung von DRGs, neuen Mehrleistungsabschlägen bis 2018, Fixkostendegressionsabschlägen, die bevorstehende Kürzung des dann (hoffentlich einheitlichen) Bundesbasisfallwertes ab 2020 und Qualitätsabschlägen zu einer sich deutlich verschärfenden wirtschaftlichen Situation der Häuser kommt.

Aus ihrer jeweiligen Sicht haben beide Seiten recht: der Gesetzgeber versucht steuernd einzugreifen und den Anstieg der Krankenhausausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen sowie die Krankenhäuser, die darauf hinweisen, dass de facto immer neue Kürzungsrunden die Sicherstellung des Auftrages und gefährden und ihnen die wirtschaftliche Basis entzieht.

An wesentlichen Punkten der Gesundheitsversorgung geht die Diskussion jedoch vorbei: was können und was wollen wir in Deutschland zukünftig an Mitteln für die Gesundheitsversorgung bereitstellen und wie sollen diese auf die jeweiligen Anbietergruppen aufgeteilt werden? Wie sieht eine intelligente und insbesondere ambulant-stationär verzahnte Gesundheitsstruktur in Zukunft aus? Wie werden Kapazitäten – insbesondere im Krankenhausbereich – die nicht mehr benötigt werden, konsequent aus dem Markt genommen? Wenn die Qualität der erbrachten Leistungen zukünftig ein Kriterium für Entgelte sein soll, wie lässt sich Qualität rechtsicher messen, wenn davon die Höhe der Fallpauschale abhängt? Wie bleibt der Arbeitsplatz Krankenhaus für die Beschäftigten attraktiv und wie lässt sich eine flächendeckende Notfallversorgung sicherstellen und finanzieren? Viele Fragen – von denen es noch deutlich mehr gibt – und derzeit noch wenige Antworten.

Mit mehr Regularien, höherem bürokratischen Aufwand sowie reiner Begrenzung von Budgets lassen sich die durchaus diskussionswerten Gesetzesinhalte nicht in Erfolgsfaktoren für die Gesundheitswirtschaft ummünzen. Nachbesserung ist hier zwingend erforderlich. Andererseits müssen sich aber auch die Krankenhäuser die Frage stellen wie sie notwendige Strukturreformen zukünftig unterstützen und damit begrenzten wirtschaftlichen Mitteln Rechnung tragen wollen.

Deutschland braucht eine Debatte über die Gesundheitsversorgung, die Grenzen und Möglichkeiten ehrlich diskutiert, daraus resultierende Ergebnisse in einem auch für die Leistungserbringer tragbaren Rahmen umsetzt und dabei in größeren Zeitabschnitten denkt. Eine Verzahnung des ambulanten und stationären Sektors und das Ausscheiden von nicht mehr benötigten Häusern wären ein erster Schritt. International können sich die deutschen Krankenhäuser qualitativ und vom Aufwand her durchaus sehen lassen. Dass die Häuser dieses Niveau erreicht und in den letzten Jahren bei für sie immer schlechter werdenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben halten können, verdient Respekt und Anerkennung. Wer von der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Krankenhausbereiches nicht überzeugt ist, dem sei ein Selbstversuch im europäischen Ausland – beispielsweise in Frankreich, Spanien oder Großbritannien – empfohlen. Gleichwohl braucht es Reformen, die Bedarf, zur Verfügung stehende Mittel und die Interessen der Leistungserbringer miteinander in Deckung bringen.

Author

Ludger Dabrock

Leave a comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert